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§ 33a MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtUniv.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2009/111Bl-LS 2009, 61 Heft 2 v. 1.3.2009

Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz befasst sich mit folgenden Fragen: 1. die Frage nach der ernsthaften Benutzung der Marke "Völkl; 2. die Frage, inwieweit die tatsächlich benutzten Waren mit jenen ident sein müssen, für welche die Marke registriert ist; 3. die Frage der Mehrfachkennzeichnung.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

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