Zusammenfassung: In dem vorliegenden Leitsatz geht es im Wesentlichen um die Pflicht zur Offenlegung gem § 25 MedienG.
Rechtsgrundlagen: § 25 MedienG
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Zusammenfassung: In dem vorliegenden Leitsatz geht es im Wesentlichen um die Pflicht zur Offenlegung gem § 25 MedienG.
Rechtsgrundlagen: § 25 MedienG
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