Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, wann eine äquivalente Benutzung einer patentierten Erfindung vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG
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Zusammenfassung: Der gegenständliche Leitsatz befasst sich im Wesentlichen mit der Frage, wann eine äquivalente Benutzung einer patentierten Erfindung vorliegt.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG
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