vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 54 Abs 1 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/69Bl-LS 2009, 23 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 54 Abs 1 UrhG

Die Veröffentlichung von Lichtbildern als Bildzitat ist nur dann zulässig, wenn das Bild nicht nur dazu diente, die Aufmerksamkeit der Leser auf den Bericht zu lenken, sondern das Bild Zitat- und Belegfunktion hatte.

OGH 4 Ob 92/08w

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!