Art 105a Abs 1 EPÜ; Art 167 Abs 2 lit a EPÜ
Ein Patent, das entgegen dem Stoffschutzverbot erteilt wurde ist vernichtbar. Es ist solange rechtswirksam, als es nicht für nichtig erklärt wird. Insofern kann es durch Teilverzicht eingeschränkt werden.
OGH 17 Ob 26/08k