Art 105a Abs 1 EPÜ; § 91 Abs 3 PatG
Wesentlicher Inhalt der gegenständlichen Entsch ist die Änderung eines Patentanspruchs durch Verzichtserklärung. Bei einem Teilverzicht bleibt das Patent in seinen übrigen Teilen aufrecht.
OGH 17 Ob 26/08k
Art 105a Abs 1 EPÜ; § 91 Abs 3 PatG
Wesentlicher Inhalt der gegenständlichen Entsch ist die Änderung eines Patentanspruchs durch Verzichtserklärung. Bei einem Teilverzicht bleibt das Patent in seinen übrigen Teilen aufrecht.
OGH 17 Ob 26/08k