§ 10 Abs 1 MSchG
In der vorliegenden Entsch geht es im Wesentlichen um sehr ähnlich lautende Marken und deren Verwechselbarkeit.
OGH 17 Ob 21/08z
§ 10 Abs 1 MSchG
In der vorliegenden Entsch geht es im Wesentlichen um sehr ähnlich lautende Marken und deren Verwechselbarkeit.
OGH 17 Ob 21/08z