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§ 4 Abs 1 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/34Bl-LS 2009, 18 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 4 Abs 1 MSchG

In der vorliegenden Entsch geht es im Wesentlichen um die Unterscheidungskraft des Zeichens. Dabei ist auf die Wahrnehmungen der beteiligten Verkehrsteilnehmer sowie des Durchschnittsverbrauchers abzustellen.

VwGH 2006/04/0110

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