vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9a Abs 1 Z 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/23Bl-LS 2009, 16 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 9a Abs 1 Z 1 UWG

Ein Unterlassungsanspruch besteht dann, wenn jemand im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken öffentlich bekanntmacht bzw. mitteilt, dass er Verbrauchern neben Waren oder Dienstleistungen Prämien gewährt.

OGH 4 Ob 108/08y

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!