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§ 9a Abs 1 UWG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut Gamerith (bearb.)Bl-LS 2009/24Bl-LS 2009, 16 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 9a Abs 1 UWG

Ein Dritter, der eine verpönte Zugabe ankündigt, welche einem wettbewerbswidrigen Anlockeffekt dient, haftet für die Förderung des Abschlusses fremder Hauptgeschäfte.

OGH 4 Ob 108/08y

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