§ 1 UWG; § 5 ABGB; § 14 UWG; § 44 Abs 7 UWG
Es ist sowohl die alte als auch die neue Rechtslage für die Entscheidung des OGH heranzuziehen, wenn das beanstandete Verhalten vor Inkrafttreten der UWGNov 2007 gesetzt wurde.
OGH 4 Ob 127/08t; OGH 4 Ob 109/08w; OGH 4 Ob 122/08g