§ 390 Abs 3 EO
Erst wenn die Sicherheitsleistung erlegt ist wird eine in einem Verbot bestehende Einstweilige Verfügung wirksam.
OGH 4 Ob 120/08p
§ 390 Abs 3 EO
Erst wenn die Sicherheitsleistung erlegt ist wird eine in einem Verbot bestehende Einstweilige Verfügung wirksam.
OGH 4 Ob 120/08p