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Lauter Lichtbildwerke - Der europäische Werkbegriff und die österreichische Rechtsprechung

UrheberrechtChristian Handig, WK WienÖBl 2009/3ÖBl 2009, 8 - 13 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 1 Abs 1 UrhG

Es obliegt der Rechtsprechung, ob ein konkretes Arbeitsergebnis als Werk iSd des UrhG zu qualifizieren ist, da erst dann die Schutzmechanismen des UrhG zu greifen beginnen. Christian Handig geht in seinem Beitrag auf verschiedene Werkarten, insb die Fotografie ein und leitet auf die europäische Ebene über, welche diesbezüglich eine Harmonisierung einfordert.

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