Zusammenfassung: Das KOG hatte sich mit der Frage des sachlich relevanten Markts iZm der Marktbeherrschung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 4 KartG
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Zusammenfassung: Das KOG hatte sich mit der Frage des sachlich relevanten Markts iZm der Marktbeherrschung zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 4 KartG
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