§ 1 Abs 1 Z 1 UWG neu; § 108 Abs 3 KFG 1967
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es als unlauter zu qualifizieren ist, dass eine Fahrschule Kurse ankündigt oder anbietet, die sie nicht durchführen darf, die jedoch tatsächlich eine andere Fahrschule durchführt.