Zusammenfassung: Der OGH als KOG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine verspätete Erfüllung der Auskunftspflicht Straffreiheit begründet.
Rechtsgrundlagen: § 11a Abs 3 WettbG; § 56 AußStrG; § 36 KartG; Art 6 EMRK
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Zusammenfassung: Der OGH als KOG hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine verspätete Erfüllung der Auskunftspflicht Straffreiheit begründet.
Rechtsgrundlagen: § 11a Abs 3 WettbG; § 56 AußStrG; § 36 KartG; Art 6 EMRK
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