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§ 95 Abs 1 GMV; § 57 MSchG

ÖBl-LeitsätzeMarkenrechtÖBl-LS 2008/129ÖBl-LS 2008, 232 Heft 4 v. 1.7.2008

§ 95 Abs 1 GMV; § 57 MSchG

Der OGH hatte zu entscheiden, ob das Gericht im Falle eines Unterlassungsanspruchs auf die Verletzung einer Gemeinschaftsmarke von der Rechtsgültigkeit der Gemeinschaftsmarke auszugehen hat, oder ob diesbezüglich eine Prüfung stattzufinden hat.

OGH 8.4.2008, 17 Ob 1/08h - Feeling/Feel

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