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§ 41 UrhG

ÖBl-LeitsätzeUrheberrechtÖBl-LS 2008/150ÖBl-LS 2008, 236 Heft 4 v. 1.7.2008

§ 41 UrhG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Veröffentlichung eines Personenbilds in freier Werknutzung im Interesse der im Rahmen der öffentlichen Sicherheit wahrzunehmenden Strafrechtspflege eines bestimmten ausdrücklichen Aufrufs der Sicherheitsbehörden bedarf.

OGH 11.3.2008, 4 Ob 170/07i - Natascha K

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