§ 24 UrhG; § 40b UrhG
Der OGH hatte sich mit der Auslegung eines Urheberrechtsvertrags zu befassen. Wird bei Schaffung eines Werks im Auftrag eines anderen schlüssig das Recht eingeräumt, das Werk zu jenem Zweck zu benützen, zu dem es in Auftrag gegeben wurde? Ist die Übertragung eines Werknutzungsrechts anzunehmen, wenn für den Auftraggeber nur die alleinige Nutzung sinnvoll ist?