§ 10a MarkSchG; Art 234 EGV; § 394 EO; § 411 ZPO
Der OGH hatte sich mit den Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs aus einer aufgehobenen einstweiligen Verfügung zu befassen. Setzt ein Entschädigungsanspruch voraus, dass der gesicherte Anspruch im Hauptverfahren aberkannt wurde?