§ 16 Abs 3 UrhG; § 879 Abs 3 ABGB
Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Problematik der " gebrauchten Software" auseinander. Wie ist eine online Übertragung urheberrechtlich zu beurteilen? Ist das Abspalten einzelner Lizenzen aus einer Volumenlizenz möglich? Bzw. für den Fall, dass online Übertragungen rechtlich zulässig sind, darf eine Weiterveräußerung durch AGB untersagt werden?