EC-RL 2000/31/EG ; Enforcement-RL 2004/48/EG ; RL 2002/58/EG
Die Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet auch bei der Auslegung von RL auf die Kompatibilität dieser mit dem Gemeinschaftsrecht insbesondere seiner allgemeinen Grundsätze zu achten.
EC-RL 2000/31/EG ; Enforcement-RL 2004/48/EG ; RL 2002/58/EG
Die Mitgliedstaaten sind dazu verpflichtet auch bei der Auslegung von RL auf die Kompatibilität dieser mit dem Gemeinschaftsrecht insbesondere seiner allgemeinen Grundsätze zu achten.