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Abgrenzung zwischen Verzierung und Marke

MarkenrechtHelmut GamerithÖBl 2008/15ÖBl 2008, 79 - 83 Heft 2 v. 15.3.2008

§ 10 Abs 1 MSchG; § 10 Abs 2 MSchG; § 1 UWG; § 2 UWG

Die Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu beurteilen, dh es ist auf die Wechselbeziehungen zwischen allen in Betracht kommenden Faktoren Bedacht zu nehmen.

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