§ 502 Abs 1 ZPO; § 25 UWG
Die Frage, ob und in welchem Umfang eine UVeröffentlichung nach den Umständen des Falls zur Aufklärung der Leser geboten ist keine Frage von erheblicher Bedeutung.
OGH 13.11.2007, 4 Ob 200/07a
§ 502 Abs 1 ZPO; § 25 UWG
Die Frage, ob und in welchem Umfang eine UVeröffentlichung nach den Umständen des Falls zur Aufklärung der Leser geboten ist keine Frage von erheblicher Bedeutung.
OGH 13.11.2007, 4 Ob 200/07a