Art 3 Abs 1 Marken-RL; § 4 Abs 1 MSchG; Art 234 EG
Das Gericht musste sich in dieser Entscheidung mit der Frag auseinandersetzen, ob die Form einer Ware, die dieser ein wesentlichen Wert verleiht, gem Art 3 Abs 3 Marken-RL als Marke eintragungsfähig ist. Anlassfall war die Form einer Hose der Benetton Group.