Zusammenfassung: Das KOG hatte über das Interesse einer Amtspartei an einer Feststellung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 2 KartG 2005; § 29 KartG 2005
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Zusammenfassung: Das KOG hatte über das Interesse einer Amtspartei an einer Feststellung zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 2 KartG 2005; § 29 KartG 2005
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