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§ 28 Abs 2 KartG 2005; § 29 KartG 2005

ÖBl-LeitsätzeKartellrechtHelmut GamerithBl-LS 2008/21Bl-LS 2008, 24 Heft 1 v. 1.2.2008

Zusammenfassung: Das KOG hatte über das Interesse einer Amtspartei an einer Feststellung zu entscheiden.

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 2 KartG 2005; § 29 KartG 2005

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