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§ 1 UWG; § 14 UWG; § 147 Abs 1 PatG

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithÖBl-LS 2007/167ÖBl-LS 2007, 264 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch muss vorrangig gegenüber dem unmittelbaren Störer, also zB auch dem Arbeitnehmer eines nicht verfahrensbeteiligten Unternehmens, geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 14 UWG; § 147 Abs 1 PatG

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