Zusammenfassung: Die Autorin nimmt die Anordnung der Überprüfung der für Verwertungsgesellschaften maßgeblichen Betriebsgenehmigungen zum Anlass, um sich mit den Erteilungsvoraussetzungen und der Auslegung von Betriebsgenehmigungen und der Reichweite der normierten Überprüfungsbefugnis auseinander zu setzen. In diesem Zusammenhang beschreibt Scholz auch die Voraussetzungen für die Abänderung von Bescheiden und prüft die Zulässigkeit der Erlassung konsolidierter Betriebsgenehmigungsbescheiden nach Maßgabe des § 22 UMG.