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§ 1 UWG; § 126 Abs 1 Z 4 GewO

ÖBl-LeitsätzeWettbewerbsrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/134Bl-LS 2007, 204 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die Veräußerung von Gutscheinen für Pauschalreisen ist bereits als Vermittlung von Pauschalreisen zu qualifizieren, das eine Gewerbeberechtigung für das Reisebürogewerbe erfordert. Ein Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG setzt subjektive Vorwerfbarkeit voraus, deren Beurteilung aber keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung begründet.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 126 Abs 1 Z 4 GewO

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