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Art 4 Abs 1 GGV; Art 11 GGV

ÖBl-LeitsätzeMarken- und MusterrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/151Bl-LS 2007, 206 - 207 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Eigenart eines Gemeischaftsgeschmackmusters und zum Schutz nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmackmuster Stellung.

Rechtsgrundlagen: Art 4 Abs 1 GGV; Art 11 GGV

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