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Art 10 Abs 1 GGV

ÖBl-LeitsätzeMarken- und MusterrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/148Bl-LS 2007, 206 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert die Reichweite des Schutzbereichs eines Gemeinschaftsgeschmackmusterrechts und erläutert, dass ein hoher Grad an Eigenart auch einen entsprechend größeren Schutzumfang indiziert.

Rechtsgrundlagen: Art 10 Abs 1 GGV

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