Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Eigenart eines Geschmacksmusters aus Perspektive der " informierten Benutzer" Stellung und erläutert, dass nicht nur Endverbraucher, sondern allenfalls auch Fachhändler und Hersteller als informierte Benutzer qualifiziert werden können.
Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 GGV