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Art 6 Abs 1 GGV

ÖBl-LeitsätzeMarken- und MusterrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/149Bl-LS 2007, 206 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Beurteilung der Eigenart eines Geschmacksmusters aus Perspektive der " informierten Benutzer" Stellung und erläutert, dass nicht nur Endverbraucher, sondern allenfalls auch Fachhändler und Hersteller als informierte Benutzer qualifiziert werden können.

Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 GGV

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