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Art 3 lit a GGV; Art 4 Abs 1 GGV; Art 6 Abs 1 GGV

ÖBl-LeitsätzeMarken- und MusterrechtHelmut GamerithBl-LS 2007/146Bl-LS 2007, 206 Heft 5 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH konkretisiert den Schutzbereich des Gemeinschaftsgeschmackmusterrechts und erläutert, dass die Unterschutzstellung als Gemeinschaftsgeschmackmuster nicht das Ziel der Vorbeugung oder Verhinderung von Verwechslungsgefahr bedingt.

Rechtsgrundlagen: Art 3 lit a GGV; Art 4 Abs 1 GGV; Art 6 Abs 1 GGV

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