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§ 1 UWG; § 2 UWG; § 53 Abs 1 ÄrzteG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/166Bl-LS 2006, 265 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Die Unzulässigkeit marktschreierischer Werbung setzt bei Unternehmen die Irreführungseignung des Tatsachenkerns voraus. Bei Ärzten ist marktschreierische Werbung aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Standesrecht immer unzulässig.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG; § 53 Abs 1 ÄrzteG

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