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§ 14 UWG; RL " Arzt und Öffentlichkeit"

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/167Bl-LS 2006, 265 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur inhaltlichen Reichweite und zur Bestimmtheit eines Unterlassungsgebots Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 14 UWG; RL " Arzt und Öffentlichkeit"

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