Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Schutzfähigkeit von Lichtbildern im österreichischen Urheberrecht Stellung und erläutert, dass sich die kollisionsrechtliche Beurteilung von Unterlassungsansprüchen wegen unlauterer Wettbewerbshandlungen nach dem Wirkungsstatut richtet.
Rechtsgrundlagen: § 34 IPRG; § 48 Abs 2 IPRG; § 94 UrhG; § 98 Abs 2 UrhG