Zusammenfassung: Beim Zeichenvergleich im Rahmen der Feststellung einer Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-Bild-Marken muss auch geprüft werden, welche Auswirkungen einzelne Markenbestandteile auf den Gesamteindruck des Durchschnittsverbrauchers haben. Der Markenrechtsinhaber kann im Fall von Markenrechtsverletzungen in einem Mitgliedsstaat einen Unterlassungsanspruch für die gesamte Europäische Union geltend machen.