§ 1 UrhG; § 11 UrhG; § 3 UrhG
Der OGH prüft, ob aus der Erstellung eines Bauplans nach der Handskizze eines anderen ein Urheberrecht am fertiggestellten Bauwerk abgeleitet werden kann und erläutert, dass technische Lösungen per se keinem Urheberechtsschutz unterliegen, der eine künstlerische Gestaltung eines Bauwerks voraussetzt. Die Beurteilung der Eigentümlichkeit der Gestaltungselemente eines Bauwerks stelle eine Rechtsfrage dar.