Zusammenfassung: Nicht das Abwerben von Kunden eines Konkurrenzunternehmens per se, sondern nur das Abwerben unter Einsatz irreführender Geschäftspraktiken begründet Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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Zusammenfassung: Nicht das Abwerben von Kunden eines Konkurrenzunternehmens per se, sondern nur das Abwerben unter Einsatz irreführender Geschäftspraktiken begründet Sittenwidrigkeit iSd § 1 UWG.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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