Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht am Beispiel der RL über vergleichende Werbung, die durch die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken modifiziert wurde, den telos des Kodifizierungsverfahrens und die Reichweite der im Rahmen einer Kodifizierung bestehenden Abänderungsmöglichkeiten. Dabei betont er den auch rechtssetzenden Charakter einer Kodifizierung und verweist auf die umfangreiche Feststellung der Erwägungsgründe im Richtlinienvorschlag. Kritik übt Gamerith an der unterlassenen Harmonisierung der Terminologie und an der fortbestehenden Unklarheit bezüglich der Rechtsgültigkeit des art 3a Abs 2 RLVerglWerbung.