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§ 30 Abs 1 MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/101Bl-LS 2006, 166 Heft 4 v. 1.8.2006

Zusammenfassung: Das NA bejaht die Verwechslungsgefahr zwischen der Wortmarke Nespresso und der Wortmarke Wellnespresso.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 MSchG

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