§ 2 UWG
Die Vorspiegelung des Preiswettbewerbs zwischen Konzerngesellschaften (in concreto durch die Werbung mit Eröffnungspreisen trotz Ansässigkeit einer Konzerngesellschaft am selben Standort) ist mangels wirtschaftlicher Selbständigkeit der Konzernunternehmen als irreführende Werbung zu qualifizieren.