§ 9a Abs 1 UWG
Für die Mitgliedschaft in einem Leserclub ist die Einhebung eines Beitrages wirtschaftlich durchaus gerechtfertigt. Wird seitens des Unternehmens darauf verzichtet, wird der Wert lediglich verschleiert. Für einen wesentlichen Teil des angesprochenen Verkehrskreises bedeutet dies sicherlich keine Serviceleistung, vielmehr sieht er darin einen zusätzlichen Vorteil.