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§ 4 UWG; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; Art 3 Abs 1 lit c MarkenRL

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/66Bl-LS 2006, 117 Heft 3 v. 1.5.2006

§ 4 UWG; § 4 Abs 1 Z 4 MSchG; Art 3 Abs 1 lit c MarkenRL

Der Schutz von Markenbestandteilen setzt dessen Unterscheidungskraft und die beabsichtigte Vorbeugung von Verwechslungsgefahr voraus. Dies gilt auch bei der Verwendung des Zeichens als Domainbezeichnung.

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