§ 10 Abs 1 MSchG
Die Verwendung eines fremden geschützten Zeichens als Domainbezeichnung kann einen Eingriff in ein fremdes Markenrecht begründen.
OGH 12.07.2005, 4 Ob 131/05a
§ 10 Abs 1 MSchG
Die Verwendung eines fremden geschützten Zeichens als Domainbezeichnung kann einen Eingriff in ein fremdes Markenrecht begründen.
OGH 12.07.2005, 4 Ob 131/05a