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§ 18 UWG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/10Bl-LS 2006, 13 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 18 UWG

Sofern eine vertraglich normierte Möglichkeit zur Verhinderung der Wettbewerbsverletzung eines Geschäftspartners besteht, kann der Unternehmensbesitzer zur Verantwortung gezogen werden.

OGH 12.07.2005, 4 Ob 131/05a

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