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§ 10 Abs 1 Z 1 MSchG; Art 7 MarkenRL; § 10b MSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2006/13Bl-LS 2006, 14 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Das OLG Wien prüft, ob ein Parallelimport eine Markenrechtsverletzung begründet und bejaht bei Gleichheit der Zeichen auch dann einen Unterlassungsanspruch, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Parallelimport nicht erfüllt sind.

Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 Z 1 MSchG; Art 7 MarkenRL; § 10b MSchG

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