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Vital Hotel II Voraussetzungen der Verkehrsgeltung einer Unternehmensbezeichnung

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith (Glosse)ÖBl 2005/63ÖBl 2005, 269 - 270 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 9 UWG

Der OGH nimmt zur Beurteilung der Verkehrsgeltung einer Unternehmensbezeichnung Stellung und legt dar, dass auch bei der Kollision zwischen einem Firmenschlagwort und einer Domainbezeichnung der Prioritätsgrundsatz maßgeblich sei. Bereits die bloß objektive Eignung zur Hervorrufung von Verwechslungen rechtfertige die Annahme der Verwechslungsgefahr.

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