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GFB Unterscheidungskraft einer Buchstabenkombination

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith (Glosse)ÖBl 2005/62ÖBl 2005, 267 - 269 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 1 MSchG; Art 2 MarkenRL; Art 3 Abs 1 lit b MarkenRL; § 9 Abs 1 UWG

Der OGH nimmt zur Unterscheidungskraft und Registrierungsfähigkeit einer Buchstabenkombination Stellung und erläutert, dass der Firmenbestandteil GFB in einer zeitlich nachfolgenden Firma das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr mit dem identem Firmenbestandteil eines zeitlich älteren Unternehmens indiziert.

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