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austrica.at Prioritätsstreit zwischen einer Marke und einem Domain-Namen

Gewerblicher RechtsschutzMarkus Fallenböck (Glosse)ÖBl 2005/61ÖBl 2005, 266 - 267 Heft 6 v. 1.12.2005

§ 3 Abs 1 UrhG; § 9 UWG; § 528 Abs 1 ZPO

Der OGH nimmt zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen der Marke austrica und der ähnlich lautenden Domainbezeichnung Stellung und erläutert, dass ein Firmenlogo als eigentümliche geistige Schöpfung der angewandten Kunst urheberrechtliche Schutzfähigkeit besitzen kann.

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